Bestätigungen und Zeugnisse

Bestätigungen und Zeugnisse

Die Einwohnerdienste sind zuständig für die Ausstellung von diversen Bestätigungen und Zeugnissen.

Die Auszüge können Sie telefonisch, online via Bestellformular oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bestellen.

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Schattdorf sind diese Bestätigungen kostenlos.

  • Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Hinweis für ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner: Sie bezahlen eine Gebühr nach Aufwand (mind. Fr. 10.00) pro Wohnsitzbestätigung.
  • Niederlassungsbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt

Sind Sie in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin? Dann benötigen Sie eine Niederlassungsbescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis oder Interimsausweis), um sich als Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin in dieser Gemeinde anzumelden. Hierzu müssen Sie uns die Aufenthaltsadresse sowie die beabsichtigte Aufenthaltsdauer bekanntgeben.

  • Handlungsfähigkeitszeugnis

Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber wird häufig ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst, dass sie mündig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB). Es gibt jedoch keine Auskunft über Einträge im Straf- oder Betreibungsregister. Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.

Hinweis: die Ausstellung eine Handlungsfähigkeitszeugnisses nimmt ein paar Tage Zeit in Anspruch.

  • Leumundszeugnis

Aufgrund fehlender Aussagekraft können keine Leumundszeugnisse mehr ausgestellt werden.

Gerne stellen wir Ihnen eine Wohnsitzbestätigung aus. Diese, ergänzt mit einem aktuellen Auszug aus dem Strafregister und einem aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister, ersetzt das Leumundszeugnis.

  • Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigungen werden vorwiegend von Versicherungen oder der AHV verlangt. Sie beweisen, dass die versicherte Person noch am Leben ist.

Für den Erhalt dieser Bescheinigung ist es deshalb unumgänglich, dass Sie persönlich am Schalter vorbeikommen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.