Verkehrsrichtplan, Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Strassenkonzept

Je nach Betrachtungsperimeter in der Gemeinde lassen sich für den Innerortsverkehr folgende Strategien entwickeln:

  • innerhalb der Gemeinde: möglichst kurze und direkte Wege; Verkehrsfluss bei angemessener Geschwindigkeit verstetigen
  • von / nach der Gemeinde: möglichst direkt auf das übergeordnete Netz leiten; Verkehrsfluss bei angemessener Geschwindigkeit verstetigen
  • durch die Gemeinde: auf dem übergeordneten Netz führen


Kern dieser Strategie ist die Anpassung der Geschwindigkeiten im Dorf an die lokalen Verhältnisse. Tiefere Geschwindigkeiten bieten eine grössere Sicherheit, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, und einen geringeren Flächenbedarf. Damit wird der Freiraum geschaffen, die Strassenräume gestalterisch aufzuwerten oder die frei werdenden Flächen anderen Nutzungen zuzuführen.


Strassenklassierungen

Das Strassennetz wird anhand der Strassenklassierungen strukturiert. Das heisst den Strassen werden Aufgaben zugewiesen, aufgrund welcher sich die Erscheinung der Strasse ableiten lässt.
In Schattdorf kann neben der Autobahn als Hochleistungsstrasse das Strassenetz in drei Hauptkategorien unterteilt werden: Hauptverkehrsstrassen, Sammelstrassen und Erschliessungsstrassen.

  • Hochleistungsstrassen (HLS), Nationalstrassen 
        -  A2

  • Hauptverkehrsstrassen (HVS), Kantonsstrassen
    Sie bilden das eigentliche übergeordnete Strassenetz. Sie nehmen den Durchgangsverkehr auf. Als Hauptverkehrsstrasse klassiert ist: 
        -  Umfahrungsstrasse (Rynächtstrasse)

  • Hauptsammelstrassen (HSS), Kantonsstrassen und Gemeindestrassen
    Die Hauptsammelstrassen sammeln den Verkehr aus den verschiedenen Quartieren und führen ihn auf kurzem und direktem Weg auf die HVS. Im Volksmund werden sie als Hauptstrassen bezeichnet. Sie bilden als grobmaschiges Netz das Rückgrat des gemeindlichen Verkehrsnetzes. Als Hauptsammelstrassen klassiert sind:

    bestehende Strassen 
        -  Gotthardstrasse 
        -  Adlergartenstrasse 
        -  Dorfstrasse 
        -  Militärstrasse 
        -  Verbindung Umfahrungsstrasse - Militärstrasse

    neue Strassen 
        -  Verbindung entlang Schächen von Schächenbrücke bis zu Walter Fürst 
        -  Verbindung Militärstrasse / Umfahrungsstrasse im Bereich Rossgiessen

  • Quartiersammelstrassen (QSS), Gemeindestrassen
    Die Quartiersammelstrassen dienen der innergemeindlichen Verbindung von grösseren Quartieren. Es sind Strassen die primär nutzungsorientiert sind, d.h. ihr Charakter wird von der umliegenden Nutzung bestimmt und nicht vom Verkehr, und daher sind auch gestalterische Massnahmen zur Reduktion der Attraktivität für den durchfahrenden Verkehr möglich. Als Quartiersammelstrassen klassiert sind: 
        -  Rüttistrasse 
        -  der Strassenzug Schulhausstrasse / Mühlegasse / Langgasse / Acherlistrasse

  • Erschliessungsstrasse I (ES), Gemeindestrassen und Privatstrassen
    Die Erschliessungsstrasse 1. Kategorie, im Volksmund als Quartierstrasse bezeichnet, dienen zur Groberschliessung der Quartiere. Sie gewährleisten, dass alle Gebiete der Gemeinde gut erschlossen sind. Als Erschliessungsstrasse I klassiert sind:

    bestehende Strassen 
        -  Allmendstrasse 
        -  Wyergasse 
        -  Teiftalgasse 
        -  Schulhausstrasse 
        -  Spielmattstrasse / Bötzlingerstrasse 
        -  Schachengasse 
        -  Riedstrasse 
        -  Haldistrasse 

    neue Strassen 
        -  Rückwärtige Erschliessung des Gewerbes entlang der Umfahrungsstrasse 
        -  Erschliessung Breitrütti

  • Erschliessungsstrasse II (ES), Gemeindestrassen und Privatstrassen
    Die restlichen Strassen sind der Strassenklasse Erschliessungsstrasse II zugeordnet.

Strassen der Groberschliessung

Alle gemeindlichen Strassen, welche der Klassen "Erschliessungsstrasse I" und höher zugeordnet sind, gehören zum Netz der Groberschliessung von Schattdorf.

Im Rahmen einer Neulancierung des Strassengesetzes des Kantons Uri ist das Netz der Groberschliessung nochmals zu überprüfen, inkl. Strassen der Klasse "Erschliessungsstrasse II".

Groberschliessung Ruag-Areal

Zur Erschliessung des Ruag-Areal für den motorisierten Individualverkehr legt die Gemeinde im Verkehrsrichtplan die Anschlusspunkte beim künftigen Kreisel Schächenbrücke und beim Knoten Walter Fürst fest.
Für die Gemeinde Schattdorf ist eine direkte Verbindung zukünftiger Kreisel Schächenbrücke bis Anschluss Knoten Walter Fürst von Bedeutung. Mit dem Ausbau der Unterführung Walter Fürst erhält sie, auch ohne Halbanschluss Attinghausen an die Autobahn, eine optimale Verbindung von und nach Norden.
Da die weiteren Tätigkeiten der Ruag das Queren ihres Areals nicht zu lassen, ist die Linienführung der Verbindung gemeinsam mit dem Kanton und der Gemeinde Bürglen festzulegen.

 

 

 

 


 

Koexistenz / Verkehrsberuhigung

Massnahmen zur Realisierung der "Koexistenz" reichen von der Strassenraumgestaltung (z.B. für Strassenabschnitte) über bis zur Verkehrsberuhigung (z.B. für Quartiere).
Im Verkehrsrichtplan sind Zonen und Strassenabschnitte mit solchen Massnahmen definiert. Es sind dies:

  • Zonen: 
        -  Gandrütti 
        -  Bötzlingen / Spielmatt / Langgasse 
        -  Unterdorf und Grund

  • Strassenabschnitte: 
        -  Gotthardstrasse zwischen Schächenbrücke und Militärstrasse

  • Verkehrspforten: 
        -  Bei der Schächenbrücke und bei der Abzweigung zur Umfahrungsstrasse ist auf der  
           Gotthardstrasse mit einem Verkehrskreisel eine Verkehrspforte vorzusehen. Diese 
           könnten z.B. in die beiden geplanten Verkehrskreiseln integriert werden.

  • Gestaltungspforten: 
        -  Ergänzend zu den Verkehrspforten sind auf der Gotthardstrasse mit gestalterischen 
           Mitteln die Siedlungsrändern darzustellen, um den Fahrzeuglenkern die Einfahrt in 
           Schattdorf zu verdeutlichen. Heute merkt man praktisch erst beim Adlergarten, dass
           man in Schattdorf ist.

Parkierung

Die heutige Parkplatzsituation in der Gemeinde Schattdorf ist nur bei grösseren Anlässen ungenügend, ansonsten kann immer ein Parkplatz gefunden werden. Daher wird im Rahmen des Verkehrsrichtplanes auf die Erweiterung des jetzigen und geplanten Parkpatzangebotes verzichtet. Dort wo Behindertenparkplätze fehlen sind solche anzuordnen.

Die öffentlichen Parkplätze sind:
bestehende Parkplätze

  • Längsparkplätze Gotthardstrasse (Höhe Grünenwaldstrasse)
  • Parkplätze Feuerwehrlokal (Allmendstrasse)
  • Gemeindehaus
  • Kirche
  • Schulhaus / Bötzlingerstrasse

neue Parkplätze

  • Parkplätze Sportanlage Grund

Pläne