Verkehrsrichtplan, Ausgangslage

Rechtliche Grundlagen

Obwohl in der neuen Bau- und Zonenordnung 98 der Verkehrsrichtplan als gemeindliches Planungsmittel nicht aufgeführt ist, ist sich der Gemeinderat bewusst, dass nur mit diesem Instrument eine längerfristig koordinierte Verkehrspolitik betrieben werden kann.


Ortsplanung Revision 1987/88

Ziele:

  • Die Bauzonenflächen sind nur zurückhaltend und auf den Bedarf abgestimmt zu erweitern.
  • Der Erhaltung der wertvollen Landwirtschaftsflächen ist bei der Erweiterung der Bauzonen grosse Priorität einzuräumen. Neueinzonungen im Talboden sind wenn möglich zu vermeiden.
  • Die bestehenden Bauzonen und Bauvolumen sind möglichst optimal auszunutzen.
  • Eine sinnvolle verdichtete Bauweise ist zu ermöglichen und zu fördern.
  • Der guten Quartiergestaltung und -erschliessung ist grosse Beachtung zu schenken.


Die auf diesen Zielsetzungen basierenden Zonenplanänderungen ergaben ein Fassungsvermögen für ca. 6000 Einwohner. Der Bedarf an Bauzonen wurde für rund 4800 - 4900 Einwohner geschätzt. Die Teilrevision umfasste u.a. folgende Bestandteile:

  • Kleinere Anpassungen am Zonenplan Dorf sowie am Zonenplan Haldi
  • Grossflächige Änderungen der Zonenarten bei Industriezonen


Dies Anpassungen verändern kaum die Einwohnerkapazitäten der Bauzonen.


Siedlungsplanung unteres Reusstal (1999)

Der Arbeitsbericht fordert für das übergeordnete Infrastrukturelement Strasse und ÖV: "Das für die Erschliessung des Siedlungsraumes nötige Strassennetz ist zum Teil neu zu erstellen bzw. auszubauen und wo vorhanden den heutigen Anforderungen anzupassen. Dies hat als Ziel, eine massive und nachhaltige Entlastung der Hauptstrassen innerorts sowie für die Arbeitsplatzzentren und die Industriezone behinderungsfreie Zufahrten sicherzustellen. Siedlungs- und Arbeitsplatzzentren sind sowohl für den Individualverkehr, als auch für den ÖV gut zu erschliessen."


Verkehrsbehebungen und Verkehrsinfrastruktur Unteres Reusstal (SUR, 1998)

Das Ergebnis der Analyse der bestehenden Strasseninfrastrukturen Verkehrserhebung vom September 1998 zeigt, dass der vorhandene motorisierte Verkehr in den Siedlungszentren weitgehend hausgemacht ist, da die N2 den Durchgangsverkehr bereits abgezogen hat. Viele kurze Fahrten bilden den Hauptanteil des Verkehrs.
Eine weiträumige Umfahrung kann deshalb wenig zur Entlastung der bestehenden "alten Hauptachse" (Gotthardstrasse) beitragen. Es sind deshalb keine neuen Strassentrassen notwendig, sondern die vorhandene Strasseninfrastruktur ist neu zu organisieren.

Um das bestehende Strassennetz neu zu organisieren, empfiehlt die Arbeitsgruppe SUR folgende Ergänzungen an die Strasseninfrastrukturen:

  1. Ein Halbanschluss an die N2 im Bereich Attinghausen / Altdorf und eine neue Unterführung Walter Fürst.
  2. Siedlungsverträgliche Gestaltung der "alten Hauptachse" (Gotthardstrasse).