Verkehrsrichtplan
Auftrag
1998 konnte die Gemeinde Schattdorf die Revision der Ortsplanung abschliessen. Als Bestandteil der Ortsplanung will die Gemeinde nun erstmals einen Verkehrsrichtplan erarbeiten.
An der Sitzung vom 17. Februar 1999 bestellte der Gemeinderat die Projektgruppe (Kommission) Verkehrsrichtplan Schattdorf.
Verkehrsrichtplan
Der Zweck eines Verkehrsrichtplanes besteht darin, bei Bauprojekten und Erschliessungsmassnahmen durch Koordination Fehlinvestitionen zu vermeiden. Der Verkehrsrichtplan hat in diesem Sinne eine gesamtheitliche verkehrliche Erschliessungsstruktur zu enthalten.Der Verkehrsrichtplan ist behördenverbindlich; erst die Nutzungspläne (z.B. Zonenplan), welche sich zur Gewährleistung der Koordination, auf die Richtpläne stützen, sind für die Grundeigentümer verbindlich.
Vom Verkehrsrichtplan kann nur abgewichen werden, wenn sich neue Aufgaben stellen, die Verhältnisse geändert haben oder planerisch eine bessere Lösung aufgezeigt werden kann. Er ist periodisch zu prüfen und allenfalls zu überarbeiten.
Die Gültigkeitsdauer des Verkehrsrichtplanes umfasst abgestützt auf die Ortsplanung einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren.
